
Nordhessische Spezialität wird ausgezeichnet
Lange hat es gedauert bis sich die Bemühungen um die Erlangung eines EU-Siegels für die Nordhessische Ahle Wurscht ausgezahlt haben. Am 15. Februar diesen Jahres wurde der final akzeptierte Antrag endlich im Markenblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Von nun an darf sich die Nordhessische Ahle Wurscht/Nordhessische Ahle Worscht mit dem EU-Siegel der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) schmücken.
Was bedeutet das? Nordhessische Ahle Wurscht/Ahle Worscht darf dann nur noch eine Rohwurst genannt werden, die aus in Nordhessen geschlachteten Schweinen hergestellt und in nordhessischen Betrieben verarbeitet und gereift wurde. Die regelhaften Transportzeiten von den Bauernhöfen zu den Schlachtstätten dürfen zwei Stunden nicht übersteigen. Damit sind auch angrenzende Aufzuchtregionen möglich, aber unter Tierwohlaspekten werden kurze Fahrwege fest gelegt.
Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal dieses Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Derzeit sind 19 verarbeitete Fleischprodukte aus Deutschland registriert. So lange wie bei der Nordhessischen Ahlen Wurscht hat noch kein Aufnahmeprozess für ein Produkt aus Deutschland gedauert. Dies hat sicher viel mit der Hausschlachtungstradition und den damit verbundenen Qualitätsvorstellungen zu tun, von denen sich moderne Herstellungsbetriebe unterschiedlich weit entfernt haben: Wie schwer müssen die Schlachtschweine sein? Welche Gewürze und Zutaten sind erlaubt? Wie definiert man Ganztierverarbeitung? Es verging viel Zeit, bis in 2016 der finale Antrag auf die g. g. A. abgegeben werden konnte und dann noch fast sieben Jahre, bis der Antrag aus Sicht der EU-Behörden reif für die Publikation war.