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Nutzungsbedingungen

Sehr geehrte Gäste,

mit den Leistungen im Rahmen der Gästekarte MeineCardPlus bieten Ihnen die beteiligten Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter, die jeweiligen Leistungspartner sowie die Orte und Regionen in der Grimmheimat Nordhessen besondere Leistungen und Vorteile, um Ihren Aufenthalt zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Kartennutzungsbedingungen treffen wollen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor der Entgegennahme der MeineCardPlus sowie vor Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.

Kartennutzungsbedingungen für die Gästekarte MeineCardPlus

  1. Definitionen, Beteiligte, Gegenstand dieser Kartennutzungsbedingungen
  2. Rechtsgrundlagen, Leistungspflichten der Leistungspartner, Verhältnis der Kartenleistungen zu sonstigen Leistungen der Leistungspartner, Auskünfte und Zusicherungen Dritter
  3. Abschluss des Kartennutzungsvertrages, Kartenausgabe, Unentgeltlichkeit

1.1.             Herausgeberin der Gästekarte und Vertragspartnerin des Kartennutzungsvertrages mit dem Kartenbesitzer ist die Regionalmanagement Nordhessen GmbH, Ständeplatz 13, 34117 Kassel, nachfolgend "RMN" abgekürzt.

1.2.             Diese Kartennutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der MeineCardPlus/ MeineCardPlus Digital selbst, als auch das Vertrags- und Leistungsverhältnis mit den Leistungspartnern, insoweit in Ergänzung zu den gegebenenfalls durch die Kartenbesitzer zu treffenden zusätzlichen Vereinbarungen mit den Leistungspartnern.

1.3.             Die Leistungspartner und damit die Anbieter, der mit der Gästekarte jeweils versprochenen Leistungen, sind diejenigen Freizeiteinrichtungen, wie Institutionen, Firmen, Beförderungsunternehmen, Vereine, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die die jeweiligen Leistungen gegenüber dem Kartenbesitzer erbringen, nachfolgend „Leistungspartner“ genannt. Diese sind namentlich im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis zur MeineCardPlus/MeineCardPlus Digital als Leistungspartner aufgeführt.

1.4.             Leistungspartner, Leistungserbringer bzw. Anbieter der mit der Gästekarte versprochenen Leistungen sind weder RMN noch die Gastgeber, soweit es sich nicht um deren eigenes Leistungsangebot handelt.

1.5.             Der Begriff „MeineCardPlus“ bezeichnet nachfolgend die Version der Gästekartein Papierform, die der Gast von seinem Gastgeber kostenlos erhält.

1.6.             Der Begriff MeineCardPlus Digital bezeichnet nachfolgend die MeineCardPlus in Form einer zusätzlichen digitalen Karte, die der Kartenbesitzer über die   Website www.grimmheimat.de freischalten und nutzen kann. Der Kartenbesitzer kann sich nach Erhalt der MeineCardPlus in Form der Papierkarte die  digitale Karte kostenfrei auf www.grimmheimat.de freischalten  So kann der Kartenbesitzer ergänzend und parallel zur Nutzung der MeineCardPlus in Papierform,  auf dieser Website, seine MeineCardPlus Digital kostenfrei  nutzen.

1.7.              Der Begriff „Gästekarte“ bezeichnet nachfolgend die MeineCardPlus als auch die MeineCardPlus Digital.

1.8.             Mit "Gastgeber" sind nachfolgend die gewerblichen Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungsvermieter und Privatvermieter bezeichnet, welche am Programm der Gästekarte teilnehmen und dem Gast die MeineCardPlus aushändigen.

1.9.             Der Gast, der die Gästekarte von seinem Gastgeber erhält und auf den diese namentlich ausgestellt ist, ist nachfolgend als „Kartenbesitzer“ bezeichnet. Er ist berechtigt, die mit der Gästekarte versprochenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

1.10.          Nutzungsberechtigt sind alle Gäste des teilnehmenden Gastgebers. Mitreisende Kinder bis zum Alter von 3 Jahren erhalten die Kartenleistungen vom Leistungspartner kostenfrei, sofern die erwachsene Begleitperson des/der Kinder als Kartenbesitzer seine Nutzungsberechtigung nachweist.  Nicht nutzungsberechtigt sind Angehörige der Inhaber von Gastgebern und deren Familien, soweit diese mit Erstwohnsitz im gleichen Haushalt gemeldet sind.   

1.11.          Der „Leistungszeitraum“ der Gästekarte beläuft sich auf die vollständige Dauer des Aufenthaltes des Gastes beim Gastgeber. Die Gültigkeit der Gästekarte ist auf die Nutzungstage (0 bis 24 Uhr) pro Übernachtung beschränkt. Diese beginnt mit der Ausstellung durch den Gastgeber am Anreisetag und endet am Abreisetag um 24 Uhr.

2.1.             Durch die Ausgabe und Nutzung der Gästekarte entsteht bezüglich der Leistungen der Leistungspartner selbst kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und den Gastgebern bzw. der RMN.

Den Gastgeber selbst trifft gegenüber dem Kartenbesitzer bezüglich der Leistungen der Leistungspartner keine Leistungspflicht, weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht. Entsprechendes gilt für die RMN als Herausgeberin der Gästekarte. Insbesondere haben Gastgeber und die RMN nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters oder Reisevermittlers. Durch die Kartennutzung bleibt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer als Gast des Gastgebers und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen bezüglich der Inanspruchnahme der Unterkunft und der sonstigen Leistungen unberührt.

2.2.             Der Vertrag mit dem Kartenbesitzer über die Leistung kommt mit dem jeweiligen Anbieter (Leistungspartner) der Leistung zu Stande. Alle Leistungspartner sind im Leistungsverzeichnis zur Gästekarte, dem sogenannten „Freizeitführer“, im Detail aufgelistet, den der Kartenbesitzer vom Gastgeber bei Übergabe der Gästekarte erhält und der auf der Website: http://www.MeineCardPlus.de abrufbar ist. Ausschließlich der jeweilige Leistungspartner ist zur Leistungserbringung der jeweiligen Leistung gegenüber dem Kartenbesitzer verpflichtet, nicht die RMN bzw. der Gastgeber, es sei denn es handelt sich um deren eigene Angebote.

2.3.             Vertragspartner bezüglich der Leistungenist ausschließlich der jeweilige Leistungspartner als Anbieter. Die RMN und Gastgeber haben keinerlei Leistungs- oder Informationspflichten bezüglich der Leistungen der Gästekarte, ausgenommen, soweit es sich beim Gastgeber selbst zugleich um einen Leistungspartner handelt. RMN und Gastgeber haften nicht für Leistungs- und Preisangaben, die Leistungen selbst sowie nicht für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung.

2.4.             Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und demLeistungspartner über die mit der Gästekarte versprochenen Leistungen gelten neben diesen Kartennutzungsbedingungen ergänzend, soweit wirksam vereinbart oder nach gesetzlichen Bestimmungen allgemein gültig, zusätzlich die Geschäftsbedingungen und/oder Leistungs- bzw. Beförderungsbedingungen des Leistungspartners als Anbieter sowie die auf das jeweilige Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2.5.             Die mit der MeineCardPlus und der MeineCardPlus Digital versprochenen Leistungen gemäß aktuellem Leistungsverzeichnis sind nicht touristische Hauptleistung im Rahmen anderer vertraglichen Leistungen des Gastgebers bzw. von RMN. Gastgeber und RMN haben demgemäß in Bezug auf die Kartenleistungen nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, ausgenommen den Fall, dass sich die Leistungen zusammen mit weiteren Leistungen des Gastgebers nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB als eine Gesamtheit von Reiseleistungen darstellt oder vom Anbieter ausdrücklich so angeboten wird.

2.6.             Die Gastgeber sind von der RMN nicht bevollmächtigt, von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, sowie Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die vom jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Gästekarte abweichen, dazu in Widerspruch stehen oder darüber hinausgehen. Entsprechendes gilt für die Leistungspartner, ausgenommen soweit sich die Auskunft, abweichende Vereinbarung oder Zusicherung auf deren eigene Leistung bezieht.

 

 3.1.             Mit dem Angebot auf die tatsächliche Aushändigung der MeineCardPlus in Papierform bietet die RMN, vertreten durch die Gastgeber, dem Kartenbesitzer den Abschluss des Kartennutzungsvertrags auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis verbindlich an. Der Kartennutzungsvertrag mit dem Kartenbesitzer auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen kommt mit der Entgegennahme der MeineCardPlus durch den Kartenbesitzer zu Stande. Mit der Entgegennahme der MeineCardPlus akzeptiert er diese Kartennutzungsbedingungen.

3.2.             RMN als Herausgeberin der Gästekarte organisiert und verwaltet lediglich das Kartensystem und verpflichtet die angeschlossenen Leistungspartner Ihrerseits, zur Leistung an den Kartenbesitzer.

Zusätzlich zur MeineCardPlus in Papierform kann der Kartenbesitzer die MeineCardPlus Digital nutzen, siehe § 1.6Der Barcode auf der MeineCardPlus sowie der MeineCardPlus Digital gibt jeweils aktuell Aufschluss, über die auf der Gästekarte gespeicherten Daten, wie bereits besuchte Orte, Vor- und Nachname, Kartennummer sowie An- und Abreisedatum und ggfs. Mitreisende.

3.3.             Sowohl die MeineCardPlus als auch die MeineCardPlus Digital sind für die Kartenbesitzer unentgeltlich.

4.                MeineCardPlus Digital – Kartenfreischaltung  auf der  Website www.grimmheimat.de, Sorgfaltspflichten des Kartenbesitzers der MeineCardPlus Digital

4.1.             Voraussetzung zur Nutzung der digitalen Karte ist die Registrierung auf der Website www.grimmheimat.de unter Angabe der dort erforderlichen Daten.

4.2.             Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung der MeineCardPlus Digital.  Der Kartenbesitzer kann die MeineCardPlus Digital nur nutzen, wenn er zuvor die Kartennutzungsbedingungen akzeptiert hat beim Empfang der MeineCardPlus. Er wird im Rahmen der Freischaltung der MeineCardPlus Digital  auf der  Website www.grimmheimat.de erneut auf diese Kartennutzungsbedingungen hingewiesen.

4.3.             Der Kartenbesitzer ist verpflichtet, bei der Freischaltung seinen vollständigen Vor- und Nachnamen (Klarname) sowie seine Kartennummer der MeineCardPlus zur Anmeldung zu verwenden. Die wahre Person des Nutzers muss für RMN als Anbieter der  Website identifizierbar sein. Der Klarname ist nicht für andere Nutzer oder Dritte sichtbar. (Jeder Kartenbesitzer kann sich aber Mitreisende seiner Familie/Gruppe mit eigenen Karten in der digitalen Darstellung mit anzeigen lassen.)

Wir verweisen ergänzend auf die Datenschutzbestimmungen der Website, die der Nutzer mit der Freischaltung der MeineCardPlus Digital auf  der Websiteakzeptiert.

4.4.             Der Anbieter der Website www.grimmheimat.de  übernimmt keine Gewähr dafür, dass die auf der Website bereitgestellten Inhalte richtig, vollständig oder jederzeit aktuell sind.

4.5.             Dem Kartenbesitzer ist es nicht erlaubt, seinen persönlichen Zugang zur MeineCardPlus Digital, Dritten zur Nutzung zu überlassen. Er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und seine Kartennummer geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter (ausgenommen mitreisender Gäste) zu schützen.

4.6.             Der Kartenbesitzer kann seine Freischaltung durch Widerruf seiner Einwilligungserklärung im Loginbereich rückgängig machen. Damit werden die Nutzerdaten zur MeineCardPlus Digital gelöscht und die Funktionalität der digitalen Gästekarte erlischt. Davon unabhängig kann der Kartenbesitzer die gedruckte MeineCardPlus weiterhin nutzen.

4.7.             Nach Ablauf des Leistungszeitraumes der MeineCardPlus erlischt der Zugang zur MeineCardPlus Digital auf der Website automatisch.  Ein Login ist nicht mehr möglich. Damit werden die Nutzerdaten zur MeineCardPlus Digital gelöscht.

4.8.             Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie etwa einem groben Verstoß gegen diese Kartennutzungsbedingungen ist RMN als Anbieter berechtigt, den Zugang des Kartenbesitzers über die Website www.grimmheimat.deund zur MeineCardPlus Digital sofort ohne Einhaltung einer Frist zu sperren.

4.9.             Einstellen oder Ändern der  Website www.grimmheimat.de

4.9.1.         RMN ist berechtigt, jederzeit Änderungen auf der Website www.grimmheimat.de vorzunehmen

4.9.2.         RMN  ist berechtigt, seinen Dienst mit der MeineCardPlus Digitalunter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen zu beenden. Im Falle der Beendigung der MeineCardPlus Digital ist RMN berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche von den Nutzern erstellten Inhalte zu löschen.

  1. Art und Umfang und Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss von der Nutzung; Geltungsdauer der Gästekarte

5.1.             Mit Aushändigung der MeineCardPlus kann der Kartenbesitzer die im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Gästekarte aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen. Art und Umfang der Leistungen für den Kartenbesitzer ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Kartenbesitzer zusammen mit der MeineCardPlus ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird.

5.2.             Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungs­zeiträume, Öffnungszeiten und allgemeiner Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.

5.3.             Soweit die Leistungen der Gästekarte, außerhalb des jeweils geltenden Leistungsverzeichnisses zur kostenlosen Gästekarte auch in anderen Werbeunterlagen (Gastgeberverzeichnissen, Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Kartenbesitzer ausschließlich die Leistungsbeschreibung im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis zur Gästekarte. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschreibung im Leistungsverzeichnis für die Gästekarte von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht.

5.4.             Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.

5.5.             Die RMN als Herausgeberin und die Leistungspartner können Kartenbesitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anfor­derungen nicht genügen (z.B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung), wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Kartenbesitzers, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungspartners zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Kartenbesitzer im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.

5.6.             Im Falle einer Leistungseinschränkung nach Ziffer 5.4. oder 5.5. oder eines berechtigten Ausschlusses nach Ziffer 5.5. bestehen keinerlei Ansprüche des Kartenbesitzers der Gästekarte.

5.7.             Die Leistungen der Gästekarte können entsprechend 1.11 nur während des Aufenthalts des Kartenbesitzers bei einem teilnehmenden Gastgeber im räumlichen Geltungsbereich der Gästekarte in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Übertragung der Gästekarte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Aufenthalte oder andere Personen besteht nicht.

  1. Verwendung der Gästekarte, Obliegenheiten und Haftung des Kartenbesitzers

6.1.             Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartenbesitzer verpflichtet, die MeineCardPlus im Original in der Papierform vorzuweisen oder die MeineCardPlus Digital auf einem Endgerät anzuzeigen und dem Leistungspartner vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.

6.2.             Nutzer der MeineCardPlus Digital haben selbstständig dafür zu sorgen, dass im Endgerät für den Fall der Prüfung ausreichend Akkuleistung zur Verfügung steht.

6.3.             Ferner muss der Kartenbesitzer der MeineCardPlus Digital selbständig für Internetempfang seines Endgerätes sorgen. Nur dann kann er die MeineCardPlus Digital auf seinem Endgerät anzeigen, um die Prüfung dieser vor Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen. Ist er dazu technisch nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Dies gilt auch für den Fall eines defekten Endgerätes oder den Fall, dass vor Ort kein Internetempfang möglich ist aufgrund der regionalen Gegebenheiten. Die Leistungspartner sind nicht dazu verpflichtet, Kartenbesitzern die Nutzung von W-LAN oder Endgeräten, zu ermöglichen. RMN empfiehlt daher, die MeineCardPlus in Papierform ergänzend bei sich zu führen.

6.4.             Der Kartenbesitzer ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Kartenbesitzer oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.

6.5.              Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Gästekarte ist der Kartenbesitzer verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich dem Gastgeber zu melden, damit der Gastgeber diese Gästekarte sperren kann. Der Kartenbesitzer erhält dann vom Gastgeber unentgeltlich eine neue Gästekarte für den Leistungszeitraum.

6.6.             Der Kartenbesitzer haftet gegenüber der RMN bzw. dem Gastgeber und den Leistungspartnern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Gästekarte durch ihn selbst oder durch Dritte.

6.7.             Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner berechtigt, die Kartennummer der MeineCardPlus sowie Vor- und Nachnamen zu notieren und an RMN weiter zu geben, um eine Sperrung der Gästekarte durch RMN zu veranlassen. 

6.8.             Bei Verdacht des Missbrauchs der Gästekarte durch Dritte, ist der Kartenbesitzer verpflichtet, dies unverzüglich seinem Gastgeber zu melden.

6.9.             Die Gästekarte enthält keinerlei Versicherungsleistungen. Es obliegt dem Kartenbesitzer, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit zu überprüfen und sicherzustellen.

6.10.          Es obliegt dem Kartenbesitzer, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.

7.                Technische Pflichten von RMN

7.1.             RMN ist bemüht, das hinter der Gästekarte stehende technische System ständig verfügbar zu halten. Es besteht jedoch kein Anspruch des Kartenbesitzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes, wie etwa der Website www.grimmheimat.de. Wartungsarbeiten können dazu führen, dass der Dienst (Barcode auf der Gästekarte) sowie die Website www.grimmheimat.de vorübergehend nicht erreichbar sind. RMN empfiehlt dem Kartenbesitzer, die MeineCardPlus in Papierform ergänzend bei sich zu führen.   

7.2.             Aufgrund der Struktur des Internets hat RMN keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes. Störungen aufgrund höherer Gewalt hat RMN nicht zu vertreten.

7.3.             RMN haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter, wie Internetprovider u.a. geführt werden und nicht für Störungen in der Datenübermittlung, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Seiten des Kartenbesitzers entstehen.

  1. Streitschlichtung

8.1.             Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO). Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

8.2.             Unsere E-Mail-Adresse lautet:

info@meinecardplus.de

  1. Änderungsvorbehalte bezüglich der Kartenleistungen und Kartennutzungsbedingungen

9.1.             RMN als Herausgeberin der Gästekarte und die Leistungspartner als Anbieter der Leistungen behalten sich vor, diese Kartennutzungsbedingungen sowie das Leistungsverzeichnis von Zeit zu Zeit aus sachlichen Gründen zu ändern und diese Dokumente den technischen und rechtlichen Entwicklungen anzupassen.

9.2.             Für den Kartenbesitzer gilt jeweils die im Zeitpunkt der Ausgabe der MeineCardPlus bekannt gegebene Fassung der Kartennutzungsbedingungen und des Leistungsverzeichnisses. Änderungen nach Ausgabe der MeineCardPlus sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Kartenbesitzer maßgeblich ist, ausgeschlossen, sofern diese für ihn nachteilig sind.

9.3.             Darüber hinaus richten sich Änderungsvorbehalte nach den Geschäftsbedingungen der Leistungspartner als Anbieter, soweit diese rechtswirksam vereinbart sind und diesbezüglich zulässige Bestimmungen enthalten, ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Rechtswahl

10.1.          Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen RMN und dem Kartenbesitzer im Rahmen des Kartennutzungsvertrages und zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnisses über die jeweiligen Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2.          Von der Rechtswahl nach 10.1 bleiben unberührt zwingende Verbraucherschutzvorschriften des EU-Landes, in dem ein Kartenbesitzer als Verbraucher aus einem anderen EU-Land seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kassel, den 03.12.2018

Herausgeberin:

Regionalmanagement Nordhessen GmbH

MeineCardPlus

Ständeplatz 13

34117 Kassel

+49 (0) 561 97 06 22 40

info@meinecardplus.de

© Diese Kartennutzungsbedingungen sind individuell auf RMN zugeschnitten und urheberrechtlich geschützt. Es empfiehlt sich aus rechtlichen Gründen nicht, diese ohne detaillierte rechtliche Prüfung für eigene Geschäftszwecke zu übernehmen.